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FPÖ initiiert eigenen Untersuchungsausschuss

Im aktuellen politischen Geschehen in Österreich gerät die ÖVP (Österreichische Volkspartei) in den Fokus eines Untersuchungsausschusses. Das Verlangen zur Einsetzung dieses Ausschusses wurde von der FPÖ (Freiheitliche Partei Österreichs) gestellt und bezieht sich auf den Verdacht der unsachlichen oder parteipolitisch motivierten Einflussnahme durch ÖVP-Vertreter sowie Personen, die der Partei nahestehen, im Innen- und Justizministerium sowie im Bundeskanzleramt. Der Untersuchungszeitraum erstreckt sich vom 7. Jänner 2020, dem Tag der Angelobung der türkis-grünen Bundesregierung, bis zum 20. Mai 2023.

Beweisthemen des Untersuchungsausschusses

Ein zentrales Beweisthema des Ausschusses betrifft die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Krems und des Landeskriminalamts Niederösterreich zur Todesursache von Thomas Pilnacek sowie damit verbundene Verfahren der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA). Die FPÖ äußert den Verdacht auf Amtsmissbrauch, konkret wird vermutet, dass auf Anweisung Beweismittel entfernt und Ermittlungsergebnisse verfälscht worden sein könnten.

Zusätzlich plant die FPÖ, die CoV-Maßnahmen zu thematisieren, um ein Wahlversprechen hinsichtlich eines eigenen CoV-Ausschusses einzulösen. In diesem Kontext wird unter anderem der Einsatz von Befehls- und Zwangsgewalt zur Einflussnahme auf die Vollziehung des Versammlungswesens untersucht, insbesondere in Bezug auf Proteste gegen die Corona-Restriktionen. Des Weiteren will die FPÖ die Einflussnahme auf die Vollziehung der Sicherheitspolizei im Zusammenhang mit regierungs- und maßnahmenkritischen Bürgern während der Pandemie überprüfen.

Prüfung und Einsetzung des Ausschusses

Die FPÖ muss die verfassungsmäßigen Voraussetzungen für die Einsetzung des Untersuchungsausschusses dem Geschäftsordnungsausschuss darlegen. Dieser Ausschuss hat die Aufgabe, den Antrag zu prüfen und über dessen Zulässigkeit zu entscheiden. Nach erfolgreicher Prüfung gilt der Untersuchungsausschuss als eingesetzt. Die FPÖ ist überzeugt, dass sowohl die notwendige Vollziehung des Bundes als auch der direkte Zusammenhang der Vorgänge gegeben sind.

FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker, der bereits Erfahrung in mehreren Untersuchungsausschüssen hat, führt die Angelegenheit. Es wird erwartet, dass Nationalratspräsident Walter Rosenkranz, ebenfalls von der FPÖ, als Vorsitzender fungiert. Zu den ersten Auskunftspersonen, die geladen werden sollen, gehören Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) sowie der ehemalige ÖVP-Generalsekretär und aktuelle Bundeskanzler Christian Stocker.

Im Rahmen der von der FPÖ beantragten Sondersitzung ist auch eine Dringliche Anfrage an Bundeskanzler Stocker geplant. Der Titel der Anfrage lautet: „ÖVP-Machtmissbrauch: Staat oder Partei, was steht für Sie an erster Stelle, Herr Bundeskanzler?“. Allerdings wird die Anfrage nicht vom Kanzler selbst, sondern von ÖVP-Staatssekretär Alexander Pröll beantwortet, da sich der Kanzler auf eine bereits lange geplante Abwesenheit beruft. Dies wurde von einem Sprecher der FPÖ bestätigt, wobei darauf hingewiesen wurde, dass sich die Dringliche Anfrage auf einen Zeitraum bezieht, in dem der aktuelle Bundeskanzler keine Regierungsverantwortung getragen hat.

Quelle: https://orf.at/stories/3394404/

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